Theonia Bestimmungen zur Barrierefreiheit

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Bestimmungen zur Barrierefreiheit („Bestimmungen zur Barrierefreiheit“) legen die Verpflichtungen und Einschränkungen von Theonia hinsichtlich der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit ihren digitalen Angeboten fest, einschliesslich Websites, mobilen Anwendungen und anderen E-Commerce-Plattformen, die unter der Marke Theonia innerhalb der Europäischen Union („EU“) betrieben werden.


Diese Bestimmungen zur Barrierefreiheit sollen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union gewährleisten, einschliesslich der Richtlinie (EU) 2019/882 (des „Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit“ oder „EAA“), wie sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt und durchgesetzt wird, sowie aller damit verbundenen Standards wie EN 301 549.


Diese Bestimmungen zur Barrierefreiheit gelten ausschliesslich für digitale Dienste, die direkt von Theonia betrieben werden. Sie erstrecken sich nicht auf verkaufte physische Güter, noch auf Integrationen, Dienste oder Inhalte Dritter, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle von Theonia liegen.

2. Compliance-Rahmen

Theonia ist bestrebt, ihre digitalen Dienste an Folgendem auszurichten:

  1. Den Anforderungen des EAA ab dem 28. Juni 2025;

  2. Den relevanten Bestimmungen von EN 301 549 (die die WCAG 2.1 Level AA Kriterien beinhaltet); und

  3. Allen zusätzlichen verbindlichen Barrierefreiheitsverpflichtungen, die durch geltendes nationales Recht auferlegt werden.

Keine Garantie für vollständige Einhaltung. Obwohl Theonia angemessene Massnahmen ergreift, um diese Anforderungen zu erfüllen, garantiert Theonia nicht, dass ihre Dienste in jeder Hinsicht, jederzeit, auf allen Plattformen oder in Verbindung mit allen assistiven Technologien vollständig barrierefrei sind.

3. Haftungsbeschränkungen

Unbeschadet geltenden Rechts schliesst Theonia ausdrücklich die Haftung für Barrierefreiheitsprobleme aus, die sich ergeben aus:

  1. Inhalte oder Dienste Dritter: Plug-ins, Zahlungsabwickler, eingebettete Medien, Karten oder andere externe Tools oder Inhalte, die nicht von Theonia entwickelt oder gewartet werden;

  2. Geräte oder Software der Nutzer: Inkompatibilitäten aufgrund von veralteten Browsern, nicht unterstützten Betriebssystemen oder assistiven Technologien, die ausserhalb der aktuellen Industriestandards liegen;

  3. Bestandsmaterialien: Archivierte oder historische Inhalte, die vor den aktuellen Barrierefreiheitsstandards erstellt wurden;

Unverhältnismässige Belastung: Jede Anforderung, die eine rechtlich anerkannte unverhältnismässige Belastung für Theonia darstellt, unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Ressourcen und der Marktbedingungen.

4. Feedback- und Kontaktverfahren

Theonia unterhält einen Kanal, über den Nutzer Barrierefreiheits-bezogene Rückmeldungen oder Anfragen einreichen können. Einreichungen können per E-Mail an accessibility@theonia.eu erfolgen.

  1. Theonia wird solche Rückmeldungen innerhalb einer angemessenen Frist prüfen, ist jedoch nicht verpflichtet, spezifische Abhilfemassnahmen zu ergreifen, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

  2. Theonia kann nach eigenem Ermessen alternative Zugangsmöglichkeiten zu Inhalten bereitstellen, sofern dies machbar ist.

  3. Mitteilungen müssen in gutem Glauben erfolgen; Theonia behält sich das Recht vor, unzumutbare oder missbräuchliche Anfragen zu ignorieren oder abzulehnen.

5. Überwachung und Überprüfung

Theonia führt regelmässige interne Überprüfungen ihrer digitalen Dienste gemäss den geltenden Standards durch. Solche Überprüfungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und stellen keine Gewährleistung der Konformität dar. Theonia kann ihre Barrierefreiheitsmassnahmen nach eigenem Ermessen aktualisieren oder ändern, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

6. Durchsetzung und Rechtsbehelfe

Nichts in diesen Barrierefreiheitsbedingungen darf so ausgelegt werden, dass es vertragliche Rechte zugunsten von Nutzern oder Dritten schafft. Nutzer behalten alle Rechte und Rechtsbehelfe, die nach geltendem Recht vorgesehen sind, einschliesslich des Rechts, Beschwerden bei den zuständigen nationalen Durchsetzungsstellen einzureichen.


Im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet Theonia nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, die sich aus Barrierefreiheitsfragen ergeben, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden.

7. Rechtevorbehalt

Theonia behält sich das Recht vor,

  1. digitale Funktionen, Dienste oder Inhalte, einschliesslich barrierefreiheitsbezogener Funktionen, ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zurückzuziehen;

  2. sich auf gesetzliche Ausnahmen oder Beschränkungen zu berufen, die im Rahmen des EAA oder nationalen Rechts vorgesehen sind, einschliesslich Bestimmungen zur unverhältnismässigen Belastung;

  3. diese Barrierefreiheitsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, um Änderungen in Gesetzgebung, Technologie oder Geschäftspraktiken widerzuspiegeln.

8. Anwendbares Recht

Diese Zugänglichkeitsbedingungen unterliegen den Gesetzen Belgiens und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzbestimmungen, die im Wohnsitzland eines Nutzers innerhalb der EU anwendbar sind.

9. Zuletzt aktualisiert

Diese Zugänglichkeitsbedingungen wurden zuletzt am 9. September 2025 aktualisiert und ersetzen alle früheren Erklärungen oder Richtlinien zur Barrierefreiheit, die von Theonia herausgegeben wurden.

10. Streitbeilegung

10.1.Verhandlung und interne Eskalation

Jeder Streitfall, jede Forderung oder Kontroverse, der sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Zugänglichkeitsbedingungen oder den Massnahmen oder Verpflichtungen von Theonia zur Barrierefreiheit im Allgemeinen ergibt (zusammenfassend „Zugänglichkeitsstreitigkeiten“ genannt), ist zunächst schriftlich an Theonia unter legal@theonia.eu zu richten. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die Angelegenheit gütlich durch Verhandlungen nach Treu und Glauben innerhalb von 30 Kalendertagen nach Benachrichtigung beizulegen.

10.2.Schiedsverfahren

Wird eine Zugänglichkeitsstreitigkeit nicht durch Verhandlungen innerhalb der oben genannten Frist beigelegt, so wird sie endgültig durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäss den zum Zeitpunkt des Streitfalls geltenden Schiedsgerichtsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC“) durch einen Schiedsrichter beigelegt, der gemäss diesen Regeln ernannt wird.

  1. Sitz des Schiedsgerichts: Brüssel, Belgien

  2. Sprache: Englisch

  3. Anwendbares Recht: Die Gesetze Belgiens, unbeschadet zwingender EU-Verbraucherschutzgesetze, die am Wohnsitz des Nutzers anwendbar sind.

Der Schiedsspruch ist für die Parteien endgültig und bindend und in jedem zuständigen Gericht vollstreckbar.

10.3.Gerichtsverfahren

Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Theonia das Recht vor, ein Verfahren vor den zuständigen Gerichten Belgiens (oder, falls erforderlich, vor den Gerichten des EU-Mitgliedstaates des gewöhnlichen Aufenthalts des Konsumenten) einzuleiten, um:

  1. einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen,

  2. Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen, oder

  3. unbezahlte geschuldete Beträge einzufordern.

10.4.Verzicht auf Sammelklagen

Soweit gesetzlich zulässig, werden alle Streitigkeiten bezüglich der Barrierefreiheit ausschliesslich auf individueller Basis geführt und nicht im Rahmen einer Sammel-, Kollektiv-, konsolidierten oder repräsentativen Klage.

10.5.Verjährung von Ansprüchen

Jede Streitigkeit bezüglich der Barrierefreiheit muss innerhalb von zwölf (12) Monaten, nachdem der Klagegrund entstanden ist, geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind solche Ansprüche dauerhaft ausgeschlossen, es sei denn, eine längere Frist ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.